3.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind Angebote von Markus Linder Gestaltung freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung innerhalb der vereinbarten Lieferzeit durch Markus Linder zustande.
3.2 Im Entwurfsstadium eingereichte Vorschläge von Markus Linder sind keine Vertragsangebote. Zu diesen
Entwürfen gehörende Unterlagen (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Schemata), Texte, auditive und
audiovisuelle Werbeträger und sonstige Spezifikationen sind unverbindlich. Etwas anderes gilt nur,
wenn sie von Markus Linder in dem Vorschlag als verbindlich bestätigt wurden.
3.3 Eigentums- und Schutzrechte, insbesondere die Rechte zur Anmeldung eintragungsfähiger Rechte
an den im Zusammenhang mit dem Entwurf ausgehändigten Unterlagen verbleiben bei Markus Linder. Die im Entwurfsstadium eingereichten Vorschläge von Markus Linder dürfen vom Vertragspartner bzw. Kunden nicht verwendet werden. Dritten dürfen diese Unterlagen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung durch Markus Linder nicht zugänglich gemacht werden.
3.4 Der Vertragspartner bzw. Kunde verpflichtet sich, Markus Linder rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der Vertragspartner bzw. Kunde sichert zu, dass er die Nutzungsrechte für von ihm angelieferte und für von Markus Linder zu verwendende Materialien, insbesondere Bild-, Namens- und Markenrechte im zur Erfüllung des Vertrages verwendeten Umfang innehat.
3.5 Für Druckerzeugnisse gilt:
Der Vertragspartner bzw. Kunde erwirbt mit Bezahlung das Eigentum an den bestellten und gelieferten Druckerzeugnissen. Die Produktion wird durch mich bei Dritten in Auftrag gegeben.
3.5.1 Gewährleistung Der Vertragspartner bzw. Kunde erkennt die AGB des Produzenten/Dienstleisters (z.B. Druckerei, Buchbinder, Lettershop, etc.) im vollen Umfang ungeprüft an oder fordert diese bei mir an, bevor er den Produktionsauftrag erteilt. Material- und technisch bedingte Toleranzen und Abweichungen können während der Produktion entstehen und berechtigen im Rahmen der vom Produzenten/Dienstleister definierten Toleranzen nicht zur Reklamation. Dies betrifft unter anderem Oberflächen, Papiere, Passer- und Beschnittgenauigkeit sowie Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen, Andrucken oder Vorlagen. Insbesondere kann es auch zu Abweichungen zwischen verschiedenen Druckauflagen kommen (z.B. bei Nachdrucken).
3.5.2 Liefermengenabweichung & Reklamation Bei Drucksachen kann die Mehr- oder Minderlieferung der bestellten Auflage bis zu +/- 10 % betragen. Die Druckkosten werden entsprechend der gelieferten Menge abgerechnet. Bei Reklamation von Druckerzeugnissen benötige ich zur Weiterleitung an den Produzenten die gesamte, gelieferte Auflage.
3.6. Für Online-Werbemittel gilt:
3.6.1 Design und Konzeption Ich verpflichte mich, das bestellte Online-Werbemittel (Website, Newsletter, Social Media Ads, etc. ) gebrauchstauglich herzustellen. Der Kunde stellt alle notwendigen Inhalte in digitaler Form zur Verfügung und ist dabei für die Richtigkeit der Inhalte verantwortlich (z.B. sämtliche einzubindende Texte, Preise, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen).
3.6.2 Browser-Darstellung Unterschiedliche Browser, Systemeinstellungen und Bildschirme können unterschiedliche Darstellungen der Website, des Newsletters, etc. produzieren. Da die Einstellungsmöglichkeiten der Browser/Clients unbegrenzt sind, übernehme ich keine Haftung für Darstellungsmängel in verschiedenen Browsern. Es gelten die standardisierten, responisven Vorgaben der Browservorschauen.
3.6.3 Eine für einen bestimmten Browser optimierte Versionen kann zu Mehrkosten führen.
3.6.4 Markus Linder haftet nicht für Verlust oder die Veränderung von Daten, die durch Dritte oder höherer Gewalt entstehen.
3.6.5 Laufende Datenpflege
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, obliegt die laufende Datenpflege dem Vertragspartner bzw. Kunden. Er ist für die inhaltliche/rechtliche Aktualität und die Richtigkeit von Texten, Preisen, Terminen, rechtlichen Hinweisen oder Verlinkungen zuständig.
3.6.6 Technische Updates
Updates an der Software sind notwendig, um Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten. Deshalb bin ich bei kostenfreien Updates berechtigt, diese ohne Mitteilung durchzuführen. Umfangreichere Updates werden nach Aufwand abgerechnet und dem Kunden vorab angekündigt.
3.6.7 Spezifische Programme und Updates
Die Urheberrechte und technischen Schutzrechte für Programme oder Programmteile, die von Markus Linder für Vertragspartner bzw. Kunden erstellt, bleiben bei Markus Linder. Der Vertragspartner bzw. Kunde erwirbt mit der Entrichtung der vereinbarten Nutzungsgebühren die Lizenz zur Nutzung des vertragsgegenständlichen Programmes oder Programmteiles für die Dauer der Nutzungsvereinbarung. Der Vertragspartner bzw. Kunden hat insbesondere keinen Anspruch darauf, unter Verwendung des Quellcodes das Programm seinerseits zu verändern, zu vervielfältigen, zu vermieten, weiter zu veräußern oder auf andere Art und Weise zu verwerten. Zur Pflege dieser Programme entstehen Kosten, die über einen Pflegevertrag vereinbart werden.
3.6.8 Datenschutz und AGB Dritter
Im Allgemein verwendet Markus Linder Server und Plattformen Dritter.
3.6.8.1 Domainregistrierung
Bei der Registrierung einer Domain werden personenbezogene Daten von uns an die nationalen/internationalen Registrierungsstellen übermittelt und sind dann öffentlich von jedermann einsehbar – der Kunde erklärt sich damit einverstanden. Der Kunde ist sich zudem bewusst, dass:
• der Datenschutz bei der Datenübertragung in offenen Netzen bei jetziger Technik nicht 100%ig gewährleistet werden kann.
• der Provider Möglichkeit u. Berechtigung hat (aus technischer Sicherheit), die auf dem Webserver gespeicherten Seiten/dazugehörige Daten zu sehen.
• Es im schlimmsten Fall auch anderen Internet-Usern technisch möglich ist, in die Netzsicherheit einzugreifen und/oder eventuell Nachrichtenverkehr zu beeinflussen.
• Werde ich vom Vertragspartner bzw. Kunden mit der Registrierung einer abgesprochenen/vorgegebenen Domain beauftragt, bin ich nicht verpflichtet, die Domain auf etwaige Verletzung fremder Kennzeichen- und Namensrechte zu prüfen – hierfür liegt die Pflicht beim Vertragspartner bzw. Kunden-
• Machen Dritte eine/mehrere der im Vertrag festgelegten Domains beim Kunden geltend (z.B. Anspruch auf Änderung, Löschung oder Übertragung) oder werden behördliche Maßnahmen hierzu eingeleitet, ist der Kunde verpflichtet, mich umgehend zu informieren.
• Es gelten die AGBs der Vergabestellen
• Kosten für Domainverwaltung werden von mir im Voraus in Rechnung gestellt oder durch den Vertragspartner bzw. Kunden selbst übernommen (bis zu einem Jahr im Voraus). Sollte ein Zahlungsausfall von mehr als 3 Monaten bestehen, habe ich das Recht, die Domain des Kunden – ohne dessen Einverständnis – zu kündigen. Schäden, die daraus entstehen, liegen in der Haftung des Vertragspartners bwz. Kunden. Kostenänderungen für Domainnamen wird von mir ohne Ankündigung weiterberechnet. Mit Bezahlung dieser erhöhten Rechnung akzeptiert der Vertragspartner bwz. Kunde die Preissteigerung.
3.6.8.2 Hosting
Der Providervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Danach kann er von jeder Partei einseitig durch schriftliche Erklärung zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden.
Ist die Bereitstellung von Speicherplatz für den Kunden (z.B. für eine Website) und die Einstellung dieser Website in das Internet oder die Einrichtung eines E-Mail-Kontos von mir für den Kunden und die Speicherung von E-Mails Gegenstand des Vertrages, gilt Folgendes:
• Es handelt sich um den Server eines Dritten handeln, zu dessen Zugang ich die Erlaubnis habe.
• Die Gewährleistung der Erreichbarkeit dieser Server übernimmt der Provider.
• Gemeinsame Zugangsdaten sind vom Vertragspartner gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Speziell Passwörter und Nutzernamen müssen sorgfältig aufbewahrt werden, um vor dem Zugriff durch Dritte geschützt zu werden, da nur durch geheime Zugangsdaten Sicherheit gewährleistet werden kann.
3.6.8.3 Produkte/Plattformen Dritter
Beauftragt der Kunde mich mit der Einbindung von „Produkten“ Dritter (z.B. Meta Business Suite, Google Analytics, Google Adwords, Newsletter-Versandtool etc.), so gelten die Datenschutzbestimmungen genauso wie die AGB dieser Dritten als voll umfänglich vom Kunden akzeptiert.
3.7. Foto- und Videografie
Diese AGB gelten für alle mir erteilten fotografischen und filmischen Aufträge. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners bzw. Kunden oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, ich stimme deren Geltung ausdrücklich zu.
3.7.1 Von den erstellten Aufnahmen wähle ich die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führe eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlasse sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Weitere Zusatzleistungen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Schnitt oder Druck werden individuell vereinbart.
3.7.2 Hat der Auftraggeber mir keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
3.7.3 Markus Linder räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte im Rahmen der im Angebot angegebenen Verbreitung ein. Das Bearbeitungsrechts, soweit nichts anderes vereinbart, bedarf einer gesonderten Zustimmung.
3.7.4 Markus Linder hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
3.7.5 Für gebuchte Shootings und Aufträge gilt die vereinbarte Vergütung.
Ist Markus Linder für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält Markus Linder den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen Markus Linders um den Betrag, den er mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können. Die Vergütung beläuft sich auf 25% der ursprünglich vereinbarten Vergütung, insofern die Stornierung frühestens zwei Wochen vor dem gebuchten Termin erfolgt. Die Stornierung beläuft sich auf 50% der ursprünglichen Vergütung, insofern die Stornierung frühestens eine Woche vor dem Termintag erfolgt.
3.7.6 Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben. Sollte diese nicht vorhanden sein, so ist Markus Linder im Auftrag des Vertragspartner bzw. Kunden berechtigt eine Einwilligung einzuholen.
3.7.7 Markus Linder haftet dafür, dass die Aufnahmen keine Rechte Dritter verletzen.
3.7.8 Datenschutz
3.7.8.1 Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.
3.7.8.2 Aufnahmen – außer zur Eigennutzung – werden nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers verwendet.
4.1 Markus Linder verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner bzw. Kunden ihm zur Kenntnis gelangende Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus. Sie gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.
4.2 Markus Linder arbeitet als selbständiger, unabhängiger Unternehmer nach treuhänderischen Gesichtspunkten. Er ist bemüht entsprechend der Aufgaben und Terminvorgaben des Vertragspartner bzw. Kunden die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung Objektivität zu wahren und die Interessen des Auftraggebers insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter zu vertreten.
4.3 Es steht im Ermessen Markus Linders für die Ausführung seiner vertraglichen Leistungen ihm geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.
4.4 Markus Linder ist lediglich verpflichtet die von ihm angebotene Entwurfsstellung bzw. Projektierung
durchzuführen. Sollten darüber hinaus zusätzliche Leistungen notwendig werden, (z.B. Drucklegung
oder Marktforschung) ist Markus Linder berechtigt, diese im Namen und auf Rechnung des Kunden
durchführen zu lassen. Hierfür erhält Markus Linder ein Honorar gem. Ziffer 4.7, falls keine anderweitige
Vereinbarung getroffen wird. Vor Beauftragung eines Drittunternehmens hat Markus Linder den Vertragspartner bzw. Kunden über Art und Preis der Drittleistung zu informieren. Der Vertragspartner bzw. Kunde ist berechtigt der Beauftragung zu widersprechen. Der Widerspruch muss binnen fünf Werktagen ab Erhalt der Information erklärt werden.
4.5 Werden von Markus Linder im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch
der Auftrag vom Vertragspartner bzw. Kunden anderweitig vergeben, so berechnet Markus Linder die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand gem. seinen aktuellen Preisen.
4.6 Der Vertragspartner bzw. Kunde ermächtigt Markus Linder mit der Auftragserteilung, in seinem Namen zu handeln, soweit es sich dabei um Geschäfte handelt, die mit der Abwicklung des geschlossenen Vertrages zusammenhängen.
4.7 Terminpläne und Lieferungen
In der Regel sind Terminpläne und Liefertermine grundsätzlich unverbindlich, da ich von externen Faktoren und Lieferanten abhängig bin (Auf Ziffer 3.2 wird hingewiesen). Rücktritt und Schadensersatzansprüche aufgrund von Lieferverzug sind für den Kunden ausgeschlossen.
4.7.1 Freigaben
In der Regel informiere ich den Vertragspartner bzw. Kunden in Zwischenschritten über den Stand der Dinge und präsentiere Zwischenergebnisse (z.B. Seitenablauf, Rohlayout, Fotoideen, Texte, Navigationsstruktur, Screendesign, Animationsideen, etc.). Prinzipiell sind diese Zwischenergebnisse vor der Weiterverarbeitung durch mich oder Dritte vom Kunden zu prüfen und freizugeben. Das Gleiche gilt für die Endergebnisse meiner Arbeit vor der Veröffentlichung. Wenn ich Protokolle bei Besprechungen anfertige und diese dem Vertragspartner bzw, Kunden zukommen lasse, gilt der Inhalt des Protokolls als vertraglich vereinbart, sofern der Vertragspartner bzw, Kunde nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Erhalt Einspruch erhebt oder die Änderung des Protokolls wünscht.
4.7.2 Mit der Freigabe übernimmt der Vertragspartner bzw. Kunde die Haftung für die Richtigkeit der Zwischen- und/oder Endergebnisse. Nachträgliche Änderungen können von mir als Autorenkorrekturen zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Delegiert der Auftraggeber die Freigabe (in Gesamtheit oder in Teilen) an mich, stellt er mich von der Haftung frei.
4.8 Haftung
Grundsätzlich gelten die unter Ziffer 3.2 aufgeführten Voraussetzungen. Sollte es dennoch zum Falle einer Haftung kommen, gilt:
Ich hafte – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die von mir unter Vorsatz oder aus grober Fahrlässigkeit verursacht wurden. Schäden aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, Strom- oder Serverausfall etc.) oder Nachlässigkeit des Auftraggebers oder Kunden sind in der Haftung ausgeschlossen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Insbesondere hafte ich nicht für mangelnden, wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden oder Folgeschäden für Ansprüche Dritter oder für entstandene Schäden aus Rechtsverletzungen, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Art. Prinzipiell beschränkt sich die Haftungssumme – soweit gesetzlich zulässig – auf maximal den Nettobetrag des Auftrags. Alle mir überlassenen Gegenstände und Arbeitsunterlagen werden – soweit nicht schriftlich anders vereinbart – vom Vertragspartner bwz. Kunden gegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl versichert. Sollte trotzdem ein Verlust/Beschädigung/fehlerhafte Bearbeitung passieren und/oder auf mein Verschulden zurückzuführen sein, hafte ich im Rahmen der Bedingungen einer normalen Haftpflichtversicherung. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Soweit meine Entwürfe auch auf Vorschlägen des Vertragspartners bwz. Kunden beruhen, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, im Besitz der dafür erforderlichen Rechte zu sein und stellt mich von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, mich von Rechtsbeistandskosten (z.B. Gerichts- u. Anwaltskosten) voll freizustellen. Bei zur Verfügung gestellten Dateien schulde ich keine Prüfungspflicht. Das heißt, ich gehe davon aus, dass diese Dateien für den geplanten Verwendungszweck geeignet aufbereitet sind.Ich schulde weiterhin keine urheber-, geschmacksmuster-, gebrauchsmuster-, patent- und/oder markenrechtliche Schutz-/ Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages geleisteten Vorschläge, Anregungen, Layouts/Entwürfe, Konzeptionen und sonstiger Leistungen. Wenn Lieferzeiten schriftlich als bindend fixiert werden, hafte ich nicht für Verzögerungen, die entstanden sind durch: höhere Gewalt, Dritte oder den Vertragspartner bzw. Kunden (z.B. fehlende Inhalte/Freigaben, Erreichbarkeit, anderweitig notwendige Mitwirkungspflicht, etc.).
6.1 Soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, beläuft sich das Honorar Markus Linders nach einer taxmäßigen Vergütung. Auf Ziffer 5.4 wird hingewiesen.
6.2 Diese bestimmt sich nach dem Kostenvoranschlag zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Auf Ziffer 5.4 wird hingewiesen.
6.3 Die Preise verstehen sich jeweils zzgl. Umsatzsteuer und gelten ab Werk. Sie beziehen sich auf jene Leistungen, die in Rechnung, Auftragsbestätigung, Angebot und/oder Vertrag definiert sind.
6.4 Nicht aufgeführte Leistungen sind nicht im Preis enthalten. Dies gilt besonders für Bildhonorare/ Bildkäufe, Übersetzungen, Fotomodelle, Fotografien, Illustrationen, Datenpflege, juristische Prüfungen Fahrtkosten, Spesen, Organisations und
Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Digitalisierung, Retuschen, Farbanpassung und anderes mehr. Werkzeuge und Herstellung von Werbemitteln und Leistungen hinzugezogener Spezial-Unternehmungen (z.B. Marktforschung) werden je nach entsprechendem Aufwand gesondert berechnet.
Sie unterfallen nicht den Ziffern 5.1. und 5.2., da sie vom Honorar nicht umfasst sind. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen ausdrücklich, unter Angabe eines Preises, in der Auftragsbestätigung enthalten sind.
6.5 Preise in Kostenvoranschlägen sind Circapreise, auch wenn dies nicht explizit aufgeführt ist. Sie basieren auf der zur Zeit der Angebotserstellung geltenden Lohn- und Materialkosten und sind frei bleibend. Auf Ziffer 3.1 wird hingewiesen.
6.6 Kommt eine von Markus Linder ausgearbeitete und vom Kunden genehmigte Konzeption aus Gründen, die Markus Linder nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch Markus Linders hiervon unberührt. Im Falle der Nichtdurchführung werden die Drittkosten vollumfänglich durch den Vertragspartner bzw. Kunden getragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Gründe der Nichtdurchführung in der Sphäre des Vertragspartners bzw. Kunden oder Dritten liegen, die der Vertragspartner bzw. Kunde unmittelbar ohne Einschaltung Markus Linder beauftragt hat. Auf Ziffer 3.7.5 wird hingewiesen.
6.7 Wird das Honorar bei Mediaaufträgen mit der Mittlerprovision aus dem Schaltvolumen finanziert, so muss das zu Beginn der Konzeptionsfindung genannte Media-Schaltvolumen innerhalb eines Jahres geschaltet werden, um die von Markus Linder erbrachten Leistungen zu regulieren. Ansonsten berechnet Markus Linder seinen Aufwand nach den in der Kostenvoranschlägen ausgewiesenen Honoraren. Auf Ziffer 3.1 wird hingewiesen.
6.8 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Vertragspartners bzw. Kunden einschließlich des dadurch verursachten evtl. Maschinenstillstandes werden dem Vertragspartner bzw. Kunden berechnet. Als nachträgliche Änderung gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Vertragspartner bzw. Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
6.9 Sollten während der Projektphase zusätzliche Leistungen vom Vertragspartner bzw. Kunden gewünscht werden, deren Kosten nicht definiert wurden, werden diese nach Zeitaufwand und Maßgabe meiner dann aktuellen Vergütungssätze abgerechnet. Reisekosten einschließlich Ausgaben für Übernachtung und Verpflegung werden nach Beleg zusätzlich abgerechnet. Die gefahrenen Strecken werden nach km-Satz abgerechnet.
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